Presseinformationen AnimagiC 2024
Sie möchten über die AnimagiC berichten? Wir versorgen Sie gerne mit Bild- und Textmaterial für Ihre Berichterstattung.
Achtung:
- Es besteht generell kein Anspruch auf kostenlose Pressekarten.
- Die Vorab-Akkreditierungsphase für die AnimagiC 2024 endet am 30. April 2024 (Eingangsdatum).
- Die Anzahl von Pressekarten pro Redaktion ist begrenzt, in der Regel wird eine Pressekarte pro Redaktion vergeben. Mehrere Karten können nur im Fall einer umfangreichen (Vor-)Berichterstattung reichweitenstarker Medien gestellt werden, die den Einsatz mehrerer Redaktionsvertreter:innen rechtfertigt. Für jedes Redaktionsmitglied ist ein separater Antrag zu stellen.
- Freie Redakteure ohne Presseausweis müssen bei der Akkreditierungsanfrage ein Schreiben des Chefredakteurs des Mediums einreichen, für das berichtet wird. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass der freie Redakteur für das betreffende Medium von der AnimagiC berichtet. Die AnimagiC behält sich eine Prüfung der Akkreditierungsunterlagen vor.
- Online-Medien, Blogger, Vlogger, Podcaster, Fan-Redaktionen und Content Creators mit Berichterstattungsinteresse können sich ausschließlich vorab akkreditieren. Die Webpräsenzen und Kanäle werden im Zuge des Akkreditierungsverfahrens geprüft und müssen gesetzliche Mindeststandards (Stichwort: Impressumspflicht, Brandsafety, Wahrung von Urheber- und Nutzungsrechten) erfüllen. Kooperationen mit Händlern/Ausstellern der AnimagiC sind im Formular anzugeben (z. B. im Kommentarfeld).
- Der Hauptkanal muss einen Schwerpunkt auf redaktionelle Berichterstattung/Auseinandersetzung (z.B. Veranstaltungsberichte, Produktrezensionen) aufweisen und die folgende Mindestzahl an Follows/Abonnements erreicht haben: Tiktok: 100.000; Youtube: 20.000; Instagram: 10.000. Die AnimagiC behält sich vor, kleinere Kanäle zu akkreditieren, die eine besondere Relevanz innerhalb der Szene nachweisen können.
- Für 2025 ist ein Creator-Programm in Planung. Weitere Informationen folgen im November 2024, wenn die Akkreditierungsphase für 2025 startet.
- Wir bitten um Verständnis, dass unsere Ehrengäste in der Regel nicht fotografiert, gefilmt oder anderweitig aufgezeichnet werden möchten, und bitten, dies zu respektieren. Die Film-, Fotografie- und Aufnahme-Einschränkungen in bestimmten Räumen (insbesondere den Konzerten im Mozart- und Musensaal) und bei Veranstaltungspunkten (Screenings, Panels mit Beteiligung japanischer Ehrengäste) gelten daher auch für Pressevertreter (ausgenommen sind lediglich die offiziellen AnimagiC-Fotograf:innen und die Fotografenteams der jeweiligen Künstler:innen). Die AnimagiC stellt im Nachgang der Veranstaltung auf Anfrage Bildmaterial zur Verfügung.
- Das Livestreamen von der AnimagiC ist auch für Pressevertreter nicht gestattet.
- Der Eintritt ist auch für Pressevertreter nur im Rahmen der Besucher-Öffnungszeiten (Öffnungszeiten 2024 folgen) möglich.
Akkreditierung vor Ort:
- Vor Ort können sich nur hauptberufliche, professionelle Pressevertreter akkreditieren, die sich mit einem Presseausweis (DJV, BDZV, VDZ, DFJV, verdi und FreeLens) ausweisen können. Es besteht jedoch generell kein Anspruch auf kostenlose Pressekarten, je nach Besucherandrang und Hallenauslastung kann auch professionellen Pressevertreter:innen vor Ort leider kein Zugang ermöglicht werden. Insbesondere bei spontaner Akkreditierung vor Ort kann regelmäßig nur ein Presseticket pro Redaktion vergeben werden. Die AnimagiC stellt keine Karten für Begleitpersonen aus.
- Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Akkreditierung mit einer Wartezeit verbunden ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab zu akkreditieren. Sämtliche Informationen zum Programm, zu Ehrengästen sowie weitere wichtige Hinweise werden nur vorab versendet.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressekontakt:
Ansprechpartner: AnimagiC-Presse-Team
Email: Presse[at]AnimagiC.de
Anschrift:
AnimagiC Presse
Ringstr. 2a
57612 Kroppach
Akkreditierungsantrag Presse AnimagiC 2025
Informationen zur Akkreditierung für die AnimagiC 2025 werden im Herbst 2024 an dieser Stelle veröffentlicht.
ACHTUNG: Nach Ablauf der ordentlichen Akkreditierungsfrist können nur noch professionelle Pressevertreter:innen aus Fernsehen, Rundfunk und Printmedien einen Akkreditierungsantrag stellen (es besteht aber generell kein Anspruch auf kostenlose Pressekarten). Wir bitten um Verständnis, dass insbesondere die Profile und Kanäle von Content Creators nicht mehr geprüft werden können.