Die AnimagiC heißt Besucher jeden Alters willkommen. Wir empfehlen den Besuch ab 12 Jahren.

  • Kinder unter 6 Jahren benötigen kein Ticket. Sie müssen aber in ständiger Begleitung eines erziehungsberechtigen bzw. aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigen AnimagiC-Ticket sein. Die Mitnahme zu Konzerten (Lautstärke) empfehlen wir dann ausdrücklich nicht.
  • Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können an der AnimagiC nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson teilnehmen. Das kann ein/e Erziehungsberechtigte/r oder eine von dieser/m autorisierte volljährige Person sein. Die Aufsichtsperson benötigt auch ein gültiges AnimagiC-Ticket.
  • Jugendlichen von 14 bis einschließlich 15 Jahren, die sich nicht in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson befinden, ist der Aufenthalt auf der AnimagiC nur bis 22:00 Uhr gestattet. Das Securitypersonal und unsere Crew behält sich das Recht vor, nach 22:00 Uhr jederzeit Ausweiskontrollen durchzuführen.
  • Jugendlichen von 16 bis einschließlich 17 Jahren, die sich nicht in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson befinden, ist der Aufenthalt auf der AnimagiC nur bis 24:00 Uhr gestattet.

FSK-Freigaben in den Anime-Kinos:

Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen seit dem 1. April 2003 von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen besucht werden (§ 11 Abs. 2 JuSchG). Bei Filmen, die für Jugendliche ab 16 Jahren oder für Erwachsene freigegeben sind, gibt es kein solches Elternprivileg; die Altersbeschränkung ist hier absolut. Auch mit Einwilligung der (ggf. anwesenden) Eltern ist ein Zutritt von Jugendlichen, die die Altersvorgabe nicht erfüllen, verboten.

Unsere Crewmitglieder in den Anime-Kinos überprüfen die Kinobesucher hinsichtlich der FSK-Freigaben. Bitte behaltet unbedingt euren Ausweis bereit. Kann dieser auf Verlangen unserer Crewmitglieder nicht vorgezeigt werden, darf das Kino nicht betreten werden.

Unser Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht (Muttizettel) findet ihr hier: