Presseinformationen AnimagiC 2025
Sie möchten über die AnimagiC berichten? Wir versorgen Sie gerne mit Bild- und Textmaterial für Ihre Berichterstattung.
Akkreditierung
Ab 1. November 2024 können sich Pressemedien und Content Creators mit Berichterstattungsinteresse vorab über das bereitgestellte Formular akkreditieren.
Die Vorab-Akkreditierungsphase endet am 31. Mai 2025 (Eingangsdatum).
Online-Medien, Blogger, Vlogger, Podcaster, Fan-Redaktionen und Content Creators mit Berichterstattungsinteresse können sich ausschließlich vorab innerhalb der Frist akkreditieren. Die Webpräsenzen und Kanäle werden im Zuge des Akkreditierungsverfahrens geprüft und müssen Mindeststandards erfüllen (Stichwort: Impressumspflicht, Brandsafety, Wahrung von Urheber- und Nutzungsrechten, s. Regeln). Kooperationen mit Händlern/Ausstellern der AnimagiC sind dem Veranstalter anzuzeigen (z. B. im Kommentarfeld).
Es gelten die folgenden Regeln (bitte die einzelnen Punkte per Klick aufklappen):
1) Kein Anspruch auf kostenlose Pressekarten
Da der großen Zahl an Anfragen ein limitiertes Pressekartenkontingent gegenübersteht, muss eine Auswahl getroffen werden. Eingegangene Anträge werden ab Dezember 2024 bearbeitet.
2) Eine Pressekarte pro Redaktion
Die AnimagiC stellt keine Karten für Begleitpersonen zur Verfügung. Karten für weitere Redaktionsmitglieder können nur im Fall einer umfangreichen (Vor-)Berichterstattung reichweitenstarker Medien gestellt werden, die den Einsatz mehrerer Redaktionsvertreter:innen rechtfertigt (z. B. Kamerateam bei TV-Sendern o.ä.). Darüber hinaus können zusätzliche Karten im Vorverkauf erworben werden.
3) Eintritt nur im Rahmen der Öffnungszeiten
Der Eintritt ist auch für Pressevertreter:innen nur im Rahmen der Besucher-Öffnungszeiten möglich.
Sitzplatzreservierungen für Pressevertreter sind in den Räumen und Sälen aus logistischen Gründen nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen erreichen die Räume und Säle ihre Maximalkapazität, wenn keine Sitzplätze mehr verfügbar sind. Sind alle Plätze vergeben, kann zum betreffenden Programmpunkt kein Zutritt mehr gewährt werden.
4) Regeln Fotografie-, Film- und Ton-Aufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass unsere Ehrengäste in der Regel nicht fotografiert, gefilmt oder anderweitig aufgezeichnet werden möchten, und bitten, dies zu respektieren.
Generell gilt für alle Programmpunkte und Konzerte – bis auf kommunizierte Ausnahmen und/oder Sondervereinbarungen aufgrund von Firmenkooperationen – ein Fotografie-, Videoaufnahmen- und Livestreaming-Verbot. Ausgenommen sind lediglich die offiziellen AnimagiC-Fotograf:innen und die Teams der jeweiligen Künstler:innen und der beteiligten Firmen. Die AnimagiC stellt im Nachgang der Veranstaltung auf Anfrage Fotomaterial zur Verfügung, sobald und soweit verfügbar.
5) Content Creators: zusätzliche Regeln und Infos
Drehgenehmigungen für Content Creators (TikTok, Instagram, YouTube etc.) werden nur im Rahmen von Firmenkooperationen oder akkreditierter Presseberichterstattung erteilt. Es ist nicht gestattet, die Veranstaltung als Kulisse für Werbevideos für Sponsoren und Firmen zu nutzen, die nicht in die Veranstaltung involviert sind. Content Creators müssen vorab ihr Konzept für Drehs einreichen und dies im Zuge der Firmenkooperation individuell abstimmen.
A) Presseakkreditierung für Content Creators
Content Creators können Pressetickets beantragen, wenn ihr Kanal
- einen Schwerpunkt auf redaktionelle Berichterstattung zum Themenkreis Anime, Manga, japanische Musik, Games, Sprache und Kultur aufweist und
- je nach Plattform die folgenden Mindestzahl an Follows/Abos erreicht hat: TikTok: 100.000; YouTube: 20.000; Instagram: 10.000.
Die AnimagiC behält sich vor, bei qualitativ hochwertigen Formaten, besonderer Branchenrelevanz (z.B. Kooperationen mit AnimagiC-Ausstellern) oder unter dem Vorbehalt begleitender Vorberichterstattung kleinere Kanäle zu akkreditieren.
Aufgrund der gebotenen Rücksicht auf unsere internationalen Partner erfolgt darüber hinaus eine Brandsafety-Prüfung, bei der insbesondere folgende Punkte ausschlaggebend sind:
- Einhaltung der Impressumspflicht
- Content im Einklang mit geltenden Urheber- und Nutzungsrechten
- Content geeignet für ein Publikum ab 12 Jahren
B) Content Creators im Auftrag von Ausstellern oder Kooperationspartnern
Die Brandsafety-Anforderungen gelten auch für Content Creators, die Firmen, die auf der AnimagiC ausstellen oder mit der AnimagiC kooperieren, vor Ort einsetzen wollen. Nach der Kanal- und Konzeptprüfung können die Firmen für „ihre“ Content Creators rabattierte Tickets erwerben. Meldeschluss ist auch hier der 31. Mai 2025 (Eingangsdatum).
Akkreditierung vor Ort:
- Vor Ort können sich nur hauptberufliche, professionelle Pressevertreter:innen der Rundfunk-, Fernseh- und Printmedien akkreditieren, die sich mit einem Presseausweis (DJV, BDZV, VDZ, DFJV, verdi und FreeLens) ausweisen können. Es besteht jedoch generell kein Anspruch auf kostenlose Pressekarten, je nach Besucherandrang und Hallenauslastung kann auch professionellen Pressevertreter:innen vor Ort leider kein Zugang ermöglicht werden. Insbesondere bei spontaner Akkreditierung vor Ort kann regelmäßig nur ein Presseticket pro Redaktion vergeben werden. Die AnimagiC stellt keine Karten für Begleitpersonen aus.
- Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Akkreditierung mit einer Wartezeit verbunden ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab zu akkreditieren. Sämtliche Informationen zum Programm, zu Ehrengästen sowie weitere wichtige Hinweise werden nur vorab versendet.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressekontakt:
Ansprechpartner: AnimagiC-Presse-Team
Email: Presse[at]AnimagiC.de
Anschrift:
AnimagiC Presse c/o Animagine GmbH
Ringstr. 2a
57612 Kroppach